Beitragsordnung

 

Auszug (Fördermitglieder) aus der Beitragsordnung (BeitrO)
 

Jedes aktive (ordentliche) und fördernde Mitglied des Tierhalterclub Deutschland e.V. ist zur Zahlung
eines Mitgliedsbeitrags an den Verein verpflichtet.

Für fördernde Mitglieder (natürliche Personen) beträgt der einmalige Mitgliedsbeitrag                                                                                                 €   49,00


Die Verpflichtung zur Beitragszahlung entsteht einmalig mit dem Eintritt in den Verein.

Der Beitrag ist sofort zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird aus Kostengründen per Lastschrift von der dem
Verein mitgeteilten Bankverbindung abgebucht. Eine Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis wurde
mit dem Mitgliedsantrag erteilt. Alternativ kann der Vorstand / die Geschäftsführung auch andere Zahlungsarten
zulassen.

Bei einer vom Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift wird der Beitrageinzug ausgesetzt. Das Mitglied wird
in Textform benachrichtigt, der Beitrag muss dann inkl. Gebühren überwiesen werden. Bis zum vollständigen
Ausgleich des Rückstandes wird der Zugang zu der vereinsinternen Internetpräsenz gesperrt.
Für jede Rücklastschrift ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zu entrichten.

Nach der Benachrichtigung des Mitglieds über einen Beitragsrückstand ist dieser innerhalb eines Zeitraumes von
14 Tagen incl. der angefallenen Gebühren auszugleichen.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, veranlasst der Vorstand die Streichung des Mitglieds von der
Mitgliederliste. Eine erneute Aufnahme in den Verein ist nur dann möglich, wenn ein offener Zahlungsrückstand
incl. aller Forderungen vorher ausgeglichen wurde.
 
Die vorliegende Fassung der Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung beschlossen worden und tritt mit Wirkung zum 15.08.2009 in Kraft.