Neuer Tarif der Hundekrankenversicherung und Katzenkrankenversicherung
Der TierhalterClub Deutschland e.V. hat in Verbindung mit der Helvetia Versicherung einen neuen Tarif der Tierkrankenversicherung aufgelegt.
Seit gut einem Jahr nun gibt es schon den Tarif der Petcare der Helvetia Versicherung. Ein Kritikpunkt von vielen Hunde- und Katzenhalter war, daß es bei Operationen nur eine 80%ige Erstattung gab. Diesem Kritikpunkt haben sich der TierhalterClub Deutschland e.V. und die Helvetia Versicherung nun angenommen und haben den Tarif erweitert. Für Operationen bis zu, 1,5-fachen Satz der Gebührenordnung werden nun 100% erstattet. Bei ambulanten Behandlungen werden 80% erstattet.
- Erstattung vom Impfkosten, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmitteln sowie Gesundheitschecks bis € 100,00 pro Versicherungsjahr!
- Erstattung der ambulanten und stationären Kosten bei Hunden bis maximal € 5.000,-- pro Jahr (bei Katzen € 3.000,--) einschließlich Medikationen und Operationen!
- Freie Tierarztwahl!
- Versicherungsschutz besteht im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland!
- Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen für maximal 4 Monate inklusive dem Reiseservice (Informationen über die Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen des Reiselandes)!
- Kostenerstattung bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung – in besonderen Fällen (z.B. Notdienst) auch bis zum 3-fachen Satz!
- Kostenerstattung einer Kastration einer Hündin bis maximal € 300,-- und eines Rüden bis maximal € 150,--! Bei Katzen beträgt die Erstattung € 80,00 für weibliche Katzen und € 50,00 für Kater!
- Kostenerstattung einer Physiotherapie nach einer Operation bis maximal € 400,--! (gilt nur in der Hundekrankenversicherung)
- € 10,-- pro Tag für Unterbringungskosten des Hundes bei Krankenhausaufenthalt des Tierhalters für maximal 30 Tage im Jahr und ab dem 2. Tag! (Bei Katzen reduziert sich der Betrag auf € 5,00 pro Tag)
- Keine Wartezeit für die Erstattung von Tierarztkosten infolge von Unfällen!
- 3 Monate Wartezeit für andere Behandlungen!
- Erstattet werden grundsätzlich 80% vom Rechnungsbetrag! NEU: Operationen bis zum 1,5-fachen Satz der Gebührenordnung werden zu 100% erstattet!
- auf Wunsch kann der Tierarzt seine Rechnung direkt an den Versicherer senden und erhält von dort aus diese erstattet – so müssen Sie sich um nichts mehr kümmern!


